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Abweichungen vom Fahrzeugschein

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Welche Abweichungen vom Fahrzeugschein sind bei Reifen erlaubt?

Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren und am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:

Geschwindigkeitssymbol

Er darf höherwertiger, als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren, sein. Beispiel: Fahrzeug-Schein 185/65 R 14 86 H, zulässig sind Reifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.

Bei Winterreifen und Ganzjahresreifen darf der Geschwindigkeitsindex für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fahrzeug-Papieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muss ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Beispiel: Fahrzeug-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Reifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifens entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten.

P-Reifen

Es ist die amerikanische Klassifizierung, Kennzeichen wie z. B. P 225/60 R 15… Die P-Reifen dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind, d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen. Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z. B. kein Load-Index, kein Speed-Index), so muss der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen der ECE-Norm bestätigen. Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen. Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) P-Reifen eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens P die Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den Fahrzeug-Papieren übereinstimmt.

ZR-Reifen und VR-Reifen

VR-Reifen (>210 km/h) und ZR-Reifen (>240 km/h) sind Hochgeschwindigkeitsreifen älterer Fahrzeuge, die in den meisten Fällen nicht mehr hergestellt werden). Der VR- und ZR-Index entsprechen keiner aktuellen Norm. Wenn bei Ihrem Fahrzeug solche Reifen gefordert sind, werden wir für Sie heraussuchen, welche Reifen nach den aktuellen Index-Symbolen Sie ersatzweise fahren dürfen.

Die Kennzeichung ZR bedeutet, dass es ein verstärkter Reifen für Geschwindigkeiten über 240 Km/h ist. Es bezeichnet die Geschwindigkeitsindexe V (240km/h>), W (270km/h>), Y (300km/h>) und ist nicht immer auf der Reifen angegeben.

Sofern diese in den Papieren älterer Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen gleichgroße W-Reifen (bis 270 km/h) mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fahrzeug-Höchstgeschwindigkeit 260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine weitere Typen- oder Fabrikat-Bindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden.

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