Reifenreparaturservice in Düsseldorf
Defekte Reifen lassen sich reparieren
Durch fachgerechte Reparatur können Sie die Neuanschaffung der Reifen vermeiden, Ihre Kosten sparen und zugleich die Umwelt schonen.
Die zwei unterschiedlich stark abgefahrene Reifen auf einer Achse erzeugen Störungen wegen der ungleichen Umdrehungsgeschwindigkeiten – darum bereits beim Abriebzustand von 25% müssen die Reifen paarweise erneuert werden. Um diese doppelte Anschaffungskosten und Montage zu vermeiden, empfiehlt sich bei Kleinschäden die Reifenreparatur.
Welche Schäden sind reparierbar?
Wenn der Reifen durch eine Schraube oder einen Nagel beschädigt ist, muss er nicht gleich durch einen neuen Reifen ersetz werden. Die PKW-Reifen mit Schaden von bis zu 6 mm Durchmesser in der Lauffläche können im Kaltvulkanisierungsverfahren repariert werden. Aufgrund der höchsten Sicherheitsanforderungen wird die Durführung der Reifenreparatur nur durch kompetenten Reifenservice empfohlen.
Schnellreparatur – flicken und kalt vulkanisieren
Erst wird der Reifen untersucht, um den Stichkanal (oder mehrere) zu finden. Dann wird der Stichkanal mit einem Gummipfropf vorvulkanisiert und mit einem Deckenpflaster verschlossen. Anschließend wird der Reifen mit spezieller Vulkanisierlösung bei Raumtemperatur vulkanisiert.
Bei der Vulkanisation entstehen die Verbindungen zwischen Kautschukmolekülen, deren Vernetzung durch die Schwefelbrücken entsteht, was dem Material seine elastischen Eigenschaften verleiht. Die Vulkanisation vereint das eingesetzte Gummipfropf und der Reifen zu einer Einheit.
Achtung: Nicht immer lässt sich ein Reifendefekt durch Vulkanisieren wieder beheben. Hochgeschwindigkeitsreifen sollten beispielsweise nicht wieder durch Flicken repariert werden. In diesem Fall ist das Risiko eines Unfalls zu hoch, da Hochgeschwindigkeitsreifen sehr große Belastungen aushalten müssen. Sollte der Reifendefekt in Form eines Lochs bereits zu groß ausfallen, lässt sich auch bei normalen Reifen durch Vulkanisieren keine Wiederherstellung erreichen. Laut Richtlinie 6 des § 36 der StVZO lassen sich nur Löcher mit einer Ausdehnung von bis 6 mm durch Vulkanisieren flicken!